Ein neuer Garten ist steuerlich absetzbar
Wer einen Garten neu anlegen lässt,
kann die Kosten als haushaltsnahe Dienst-
leistung beim Finanzamt geltend machen.
Ob ein vorhandener Garten umgestaltet oder ein neuer
angelegt wird, ist für den steuerlichen Abzug unerheblich,
entschied der Bundesfinanzhof.
( BFH Az : VI R 61/10)